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Beantraung einer Psychotherapie
Eltern oder Jugendliche ab 15 Jahren können sich direkt an einen niedergelassenen Psychotherapeuten wenden. Eine Überweisung eines Mediziners ist nicht nötig. Nach Einlesen der Krankenkassenkarte erfolgt die Abrechnung direkt mit den Kassen.
Für die Beantragung einer Kurz- oder Langzeittherapie ist ein Antrag vom Therapeuten sowie ein ärztlicher Konsiliarbericht nötig.
In der Regel ist die Einbeziehung der Bezugsperson in der psychotherapeutischen Behandlung vorgesehen. In welchem Umfang diese stattfindet, hängt vom Alter der Patienten und dem Störungsbild ab und wird individuell geklärt.
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