top of page

Beantraung einer Psychotherapie

Eltern oder Jugendliche ab 15 Jahren können sich direkt an einen niedergelassenen Psychotherapeuten wenden. Eine Überweisung eines Mediziners ist nicht nötig. Nach Einlesen der Krankenkassenkarte erfolgt die Abrechnung direkt mit den Kassen.

Für die Beantragung einer Kurz- oder Langzeittherapie ist ein Antrag vom Therapeuten sowie ein ärztlicher Konsiliarbericht nötig.

In der Regel ist die Einbeziehung der Bezugsperson in der psychotherapeutischen Behandlung vorgesehen. In welchem Umfang diese stattfindet, hängt vom Alter der Patienten und dem Störungsbild ab und wird individuell geklärt.

Ludwigstraße 103
63110 Rodgau

psychotherapie-wanitschek[a]gmx.de

 

Telefon 06106 / 63 99 309

Termine für die Sprechstunde nur nach Vereinbarung

Sprechzeiten:

nach telefonischer Terminvereinbarung

Telefonische Erreichbarkeit
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Telefon 0176 / 24 57 14 67

© 2020-2023 Maren Wanitschek

Letztes Update: 6. Januar 2023

bottom of page